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ABC BA Leasing



ABC der wichtigsten Betriebsausgaben

Leasing

Leasing ist ein mietähnlicher Vertrag über die Nutzung beweglicher oder unbeweglicher Anlagegüter. Der Leasingnehmer wird Besitzer, der Leasinggeber bleibt rechtlicher Eigentümer des Leasinggegenstandes.


Leasing-Raten

Die monatlichen Leasingraten sind beim Leasingnehmer Betriebsausgaben bzw.Aufwand, wenn er den Leasinggegenstand nicht im Anlagevermögen führen, d. h. aktivieren muss. Für die Aktivierungspflicht ist nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum massgebend.

Leasingverträge sind in der Regel bereits bei ihrer Ausgestaltung darauf abgestellt, dass die monatlichen Raten als Aufwand bzw. Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Andernfalls muss der Leasinggegenstand beim Leasingnehmer aktiviert und nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden*.


Leasing-Sonderzahlung

Besteht Buchführungspflicht, kann eine bei Vertragsbeginn geleistete Leasing-Sonderzahlung nur über die Vertragslaufzeit verteilt als Aufwand geltend gemacht werden.

Falls keine Buchführungspflicht besteht, kann eine bei Vertragsbeginn geleistete Leasing-Sonderzahlung sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

* Mehr zu den recht komplizierten Regelungen erfahren Sie im Beitrag >> Leasing im Bereich Finanzen.

 



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