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ABC PK 009

ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . .

 

Betriebsveranstaltungen

Bei Zuwendungen* an Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber im Rahmen einer gewöhnlichen Betriebsveranstaltung wie

  • Weihnachtsfeier
  • Betriebsausflug
  • Jubiläumsfeier

handelt es sich bis zu 110,00 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung nicht um Arbeitslohn.

* Beförderungskosten (Bus, Bahn, Schiff, ...), Speisen und Getränke, Tabakwaren, Raummiete, künstlerische Unterhaltung, Eintrittskarten, kleine Geschenke, ...

Achtung! Steuerpflicht tritt ein,

  • wenn der Wert von 110,00 € (brutto) auch nur gering(st)fügig überschritten wird.
  • bei mehr als zwei Veranstaltungen im Jahr, auch wenn die Kosten der dritten Veranstaltung nur gering sind

 



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