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ABC PK 014

ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .

 

Fort- und Weiterbildungskosten

Aufwendungen des Arbeitgebers für die berufliche Fort- und Weiterbildung des Arbeitnehemers sind kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, wenn das betriebliche Interesse des Arbeitgebers überwiegt.

Bei Sprachkursen  ist es notwendig, dass entsprechende Sprachkenntnisse für das tatsächliche oder vorgesehene Aufgabengebiet erforderlich sind.

 

 



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