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Betriebsvermögen

Wirtschaftsgüter
Betriebsvermögen oder Privatvermögen - was ist besser?
Was ist Sonderbetriebsvermögen?

 

Je nachdem wie hoch der betriebliche Nutzungsanteil eines Wirtschaftsgutes ist, unterscheidet das Steuerrecht:

  • notwendiges Betriebsvermögen, bei einer betrieblichen Nutzung von über 50%
  • gewillkürtes Betriebsvermögen, bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10% und bis 50%
  • notwendiges Privatvermögen, bei Wirtschaftsgütern, deren privater Nutzungsanteil bei über 90% liegt.

Die Zuordnung entscheidet über die Kosten, die als Betriebsausgaben abgezogen werden können.

Bei wertbeständigen oder im Wert steigenden Vermögensgegenständen ist allerdings Vorsicht geboten. Als Betriebsvermögen können diese erhebliche steuerliche Nachteile haben. Beispielsweise wenn stille Rücklagen steuerwirksam aufzulösen sind.


Beispiel:

Ein 1990 für 100.000 € erworbenes und ins Betriebsvermögen übenommene Grundstück, das 2003 für 250.000 € verkauft wurde. Der Gewinn von 150.000 € war zu versteuern. Nach Einkommensteuer und Gewerbesteuer blieb nur knapp die Hälfte des Gewinns übrig. Die Veräußerung aus dem Privatvermögen heraus wäre steuerfrei gewesen.

 

Sonderbetriebsvermögen

Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft kann neben Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens der Mitunternehmer auch Wirtschaftsgüter umfassen, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören -  sogenanntes Sonderbetriebsvermögen.

  • Zum Sonderbetriebsvermögen I gehören Wirtschaftsgüter, wenn sie objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Gesellschaft zu fördern und dadurch unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen.
  • Zum Sonderbetriebsvermögen II gehören Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Begründung oder Stärkung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft dienen.

 



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